Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Zeitblick" (Zeiterfassungs- und Abwesenheitsmanagement-Software, „Software") zwischen Zeitblick — Paul Gardow, Lindenplatz 15, 10319 Berlin („Anbieter") und Unternehmen („Kunde").
Zeitblick richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommen nicht zustande; der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Der Vertrag kommt durch Angebot des Anbieters (z. B. Angebot/Bestellformular) und dessen Annahme durch den Kunden zustande, spätestens jedoch durch erstmalige Freischaltung des Zugangs. Gegenstand ist die entgeltliche Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet („Software as a Service") in dem jeweils vereinbarten Funktionsumfang gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung — nicht die Überlassung von Quellcode oder eine dauerhafte Eigentumsübertragung an der Software.
3.Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software zur Erfassung von Arbeitszeiten, Verwaltung von Abwesenheiten, Schichtplanung sowie damit verbundenen Auswertungen und Exporten (u. a. DATEV-Export) zur Nutzung über einen Webbrowser sowie optional über eine mobile Web-Applikation und stationäre Terminal-Geräte (siehe Ziff. 9) bereit. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Tarif/Lizenzmodell (Ziff. 4) und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software im Rahmen des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln, sofern der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt und die Zumutbarkeit für den Kunden gewahrt bleibt.
4.Lizenzmodell, Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
- einer Unternehmenslizenz je Mandant („Tenant"), und
- einer Nutzerlizenz je aktivem Mitarbeiter-Account innerhalb dieses Mandanten, sowie
- optional der Vergütung für erworbene oder gemietete Terminal-Hardware (Ziff. 9).
Maßgeblich sind die Preise gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters (siehe Website). Der Kunde wählt bei Vertragsschluss ein Abrechnungsintervall:
- Monatliche Abrechnung: Rechnungsstellung jeweils zum Monatsbeginn im Voraus.
- Jährliche Abrechnung: Rechnungsstellung jährlich im Voraus, üblicherweise zu einem reduzierten Effektivpreis gegenüber der monatlichen Abrechnung.
Das gewählte Abrechnungsintervall betrifft ausschließlich den Rechnungsrhythmus, nicht die Vertragslaufzeit gemäß Ziff. 5. Die Nutzerlizenzen werden monatlich anhand der Anzahl aktiver Mitarbeiter-Accounts zum jeweiligen Abrechnungsstichtag abgerechnet (nachträgliche Anpassung bei Unter-/Überschreitung im Abrechnungszeitraum). Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen und nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist.
5.Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen — unabhängig vom gewählten Abrechnungsintervall (Ziff. 4). Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt — ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung vor.
Mit Beendigung des Vertrages werden die Zugänge des Kunden deaktiviert. Der Kunde kann seine Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Format (u. a. CSV-/DATEV-Export) exportieren; danach ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden endgültig zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
6.Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte außerhalb der eigenen Organisation, eine Unterlizenzierung sowie ein Zugänglichmachen der Software für Dritte (z. B. im Rahmen von ASP-/SaaS-Angeboten Dritter) sind nicht gestattet. Sämtliche Rechte an der Software selbst, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.
7.Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm über die Software verarbeiteten Daten verantwortlich, insbesondere für die arbeitsrechtliche und arbeitszeitrechtliche Zulässigkeit seiner Konfiguration (z. B. Pausenregeln, Auto-Logout-Grenzwerte, Ruhezeiten gemäß ArbZG). Der Anbieter stellt die technischen Werkzeuge bereit, übernimmt jedoch keine Prüfung, ob die vom Kunden gewählte Konfiguration seinen individuellen arbeitsrechtlichen Pflichten genügt.
Der Kunde hat Zugangsdaten seiner Nutzer-Accounts (Passwörter, PINs, RFID-Zuordnungen) vertraulich zu behandeln und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Er stellt sicher, dass innerhalb seiner Organisation nur berechtigte Personen administrativen Zugriff (Einstellungen, Mitarbeiterverwaltung, Berechtigungen) erhalten.
8.Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Erreichbarkeitszeitpunkt der zentralen Anmeldeseite; ausgenommen sind Zeiten planmäßiger Wartung (mit angemessener Vorankündigung, bevorzugt außerhalb üblicher Geschäftszeiten) sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (u. a. höhere Gewalt, Ausfälle von Subunternehmern/Hosting-Infrastruktur, DDoS-Angriffe). Details zu Reaktionszeiten und Supportkanälen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Tarif (siehe Vertrag oder Anlagen zum Vertrag).
9.Terminal-Hardware (optional)
Terminal-Geräte für die stationäre Zeiterfassung (RFID/PIN-Check-in) können optional erworben oder gemietet werden. Beim Kauf geht das Eigentum an den Geräten erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB); bei Miete verbleibt das Eigentum beim Anbieter bzw. dessen Hardware-Partner. Für Sachmängel an gekaufter Hardware gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung; unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln, Übernahme einer Garantie sowie bei Personen- und Sachschäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Transport- und Versandkosten sowie das Transportrisiko trägt, soweit nicht abweichend vereinbart, ab Übergabe an den Frachtführer der Kunde.
10.Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Bei der Nutzung der Software verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten der Mitarbeitenden des Kunden ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag des Kunden. Die Einzelheiten regelt ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des jeweils abgeschlossenen Vertrages wird. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
11.Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang übernommener Garantien.
Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung einer funktionsfähigen Software gemäß Ziff. 3) haftet der Anbieter der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung, es sei denn, es liegt einer der in Absatz 1 genannten Fälle unbeschränkter Haftung vor. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als dieser Schaden auch bei Beachtung angemessener, vertraglich vorgesehener Datensicherungsmaßnahmen durch den Kunden (u. a. regelmäßige Exporte) eingetreten wäre.
12.Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu nutzen, sofern nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die Information bereits öffentlich bekannt ist.
13.Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder aus technischen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch bleibt es bei den bisherigen AGB, beide Parteien können den Vertrag jedoch außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
14.Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
